
Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung laut Gerichtsurteil im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das...
#Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung laut Gerichtsurteil im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3.000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.
das (Gerichts)urteil(e)/le jugement - der Streit(e)/le litige - der Mieter/le locataire - im Stehen pinkeln/uriner debout – vertragsgemäß/conforme au contrat - das Amtsgericht/le tribunal d’instance - jdm Recht geben/donner raison à qqn - auf Aufzahlung von … klagen/intenter une action en remboursement de … - der Besitzer/le propriétaire - ein-behalten(ie,a,ä)/conserver - der Marmorboden/le sol de marbre - die Urinspritzer/les éclaboussures d’urine - ab-stumpfen/émousser, abîmer